Merkpunkte für Hauseigentümer

Dächer müssen gewartet werden. Einerseits damit keine Schäden am Gebäude entstehen, vor allem aber, dass keine herunterfallenden Teile, Personen gefährden können. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer des Gebäudes.

 

FOLGENDE PUNKTE HABEN WIR FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST:

 

  • Der Eigentümer eines Gebäudes hat den Schaden zu ersetzten der infolge von fehlerhaften Anlagen oder mangelhaften Unterhalt verursacht wird. (OR Art.58)
  • Für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen bei Bauarbeiten sowie für geeignete Materialien und Geräte ist der Unternehmer verantwortlich. (BauAV Art3. 1 1/V)
  • Bei Arbeiten die weniger als zwei Personentage dauern, kann eine Seilsicherung verwendet werden. Diese setzt aber voraus, dass Anschlagspunkte vorhanden sind oder montiert werden.  Sobald mit dem Seil, d.h. mit der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gearbeitet wird, setzt dies zwei ausgebildete Fachleute mit PSA voraus. (BauAV Art.32/19)
  • Generell müssen bei Arbeiten auf Dächern ab einer Arbeitshöhe von drei Metern Absturzsicherungsmassnahmen getroffen werden. (BauAV Art.28)
  • Bei umfangreichen Arbeiten auf Dächern ist ein Fassadengerüst zu erstellen. (BauAV Art.18)
  • Zum Schutz vor Stürzen ins Gebäudeinnere müssen Auffangnetze montiert werden. (BauAV Art.19)

 

Gemäss diesen Bestimmungen dürfen keine Dachreperaturen ab drei Meter Absturzhöhe von einer Einzelperson ausgeführt werden.

Rechtsgrundlagen:
Schweizerisches Obligationenrecht
Unfallversicherungsgesetzt
Bauarbeiterverordnung (BauAV 2011)
Vorschriften der SUVA

 

Gerne offerieren wir Ihnen ein massgeschneidertes Sicherungskonzept für Ihr Gebäude.
Kontaktieren Sie uns noch heute.

Steildach

Wir unterhalten Ihr Steildach um die Lebensdauer zu maximieren

FLACHDACH

Durch regelmässige Kontrollen können Schäden vermieden werden.

Sicherungskonzepte

Den jedes Leben zählt......